Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung
- Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung
eine nach dem ⇡ Energiewirtschaftsgesetz (⇡ AGB-Gesetz) vom Bundesministerium für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates erlassene VO vom 21.6.1979 (BGBl I 684) m.spät.Änd. für den Anschluss und die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung.
Lexikon der Economics.
2013.
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